Dieter Elken:

Kriegsgefangene, Folter und Menschenrechte

- die USA mißachten das humanitäre Kriegsvölkerrecht

Viele Autoren beziehen sich derzeit auf die elementaren Grundsätze des humanitären Kriegsvölkerrechts. Doch wenigen ist bewußt, um welch' klare und unmißverständliche Regeln es sich handelt. Diese seien deshalb kurz dargestellt.

Am 10. Dezember 1948 beschloß die Vollversammlung der Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte[1] als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende Ideal. Ihr Artikel 1 stellt fest: "Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren." Artikel 3 proklamiert: "Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person." Artikel 5 hält fest: "Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden."

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte schuf noch kein verbindliches Völkerrecht, trug aber maßgeblich zur Entwicklung eines neuen Völkergewohnheitsrechts bei. So betont auch Artikel 7 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte das Folterverbot. Hierauf bezieht sich auch das Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe vom 10.12.1984, das bis 1998 von über 105 Staaten ratifiziert wurde. Es definiert Folter in seinem Artikel 1 wie folgt:

"Im Sinne dieses Übereinkommens bezeichnet der Ausdruck 'Folter' jede Handlung, durch die einer Person vorsätzlich große körperliche oder seelische Schmerzen oder Leiden zugefügt werden, zum Beispiel, um von ihr oder einem Dritten eine Aussage oder ein Geständnis zu erlangen, um sie für eine tatsächlich oder mutmaßlich von ihr oder einem Dritten begangene Tat zu bestrafen oder um sie oder einen Dritten einzuschüchtern oder zu nötigen, oder aus einem anderen, auf irgendeiner Art von Diskriminierung beruhenden Grund, wenn diese Schmerzen oder Leiden von einem Angehörigen des Öffentlichen Dienstes oder einer anderen in amtlicher Eigenschaft handelnden Person, auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichen oder stillschweigenden Einverständnis verursacht werden."

Die Antifolterkonvention verpflichtet alle Vertragsstaaten, Folterungen in allen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebieten zu verhindern: "Außergewöhnliche Umstände gleich welcher Art, sei es im Krieg oder Kriegsgefahr, innenpolitische Instabilität oder ein sonstiger öffentlicher Notstand dürfen nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden."[2] Und: "Eine von einem Vorgesetzten oder einem Träger öffentlicher Gewalt erteilte Weisung darf nicht als Rechtfertigung für Folter geltend gemacht werden."[3] Schließlich sind die Vertragsstaaten verpflichtet, über das Verbot der Folter in allen Ausbildungen u.a. des militärischen Personals oder anderen Personen zu informieren, die "mit dem Gewahrsam, der Vernehmung oder der Behandlung einer Person befaßt werden können, die der Festnahme, der Haft, dem Strafvollzug oder irgend einer anderen Form des Freiheitsentziehung unterworfen ist."[4]

Aber bereits das IV. Genfer Abkommen zum Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 21.10.1950 hatte im Hinblick auf die Mindestanforderungen, die jede Kriegspartei bezüglich der Behandlung von Zivilpersonen in bewaffneten Konflikten normiert: "Personen, die nicht unmittelbar an den Feindseligkeiten teilnehmen, (...) werden unter allen Umständen mit Menschlichkeit behandelt (...). Zu diesem Zweck sind und bleiben (...) jederzeit und überall verboten a) Angriffe auf das Leben und die Person, namentlich die Tötung von Geiseln, b) das Festnehmen von Geiseln, c) Beeinträchtigung der persönlichen Würde, namentlich erniedrigende und entwürdigende Behandlung."[5] Die vorgenannten Regelungen sind nicht einseitig einschränkbar, ebensowenig wie der Artikel 54 dieses Abkommens, der die "Einzel- oder Massenzwangsverschickungen von geschützten Personen aus dem Gebiet der Besatzungsmacht oder dem irgendeines anderen besetzten oder unbesetzten Staates nach dem Gebiet der Besatzungsmacht oder dem irgend eines anderen besetzten oder unbesetzten Staates (...) ohne Rücksicht auf deren Beweggrund untersagt."

Die Behandlung von Kriegsgefangenen durch die US-Truppen stößt deshalb inzwischen international auf Kritik. Amnesty International spricht vom massivsten Angriff auf die Menschenrechte seit über 50 Jahren.

Die Käfighaltung von Gefangenen in der US-Militärbasis Guantanamo auf Kuba und der Transport von Gefangenen dahin, nicht zuletzt auch von Zivilpersonen nach Guantanamo selbst, noch dazu mit verbundenen Augen und mit von Klebestreifen verschlossenen Mündern (damit sie ihre Bewacher nicht beißen können, so ein US-Militärsprecher!) verstoßen gegen das Verbot von körperlichen und seelischen Folterungen (vgl. Art. 17 Abs. 4 der III. Konvention). Die Unterkunftsbedingungen entsprechen nicht denjenigen der in der gleichen Gegend untergebrachten Truppen des Gewahrsamsstaates, wie es Art. 25 Abs. 1 der III. Konvention fordert. Ebenso wird auf die Sitten und Gebräuche der Gefangenen keine Rücksicht genommen.

Die US-Regierung rechtfertigte die Mißachtung der Genfer Konvention mit der Behauptung, daß es sich bei den Gefangenen um "unlawful combattants" (gesetzlose Kämpfer) handeln soll. Auch die Taliban seien nicht Armee eines regulären Staates, sondern eine Bande von Mördern und Verbrechern. US-Kriegsminister Rumsfeld erklärte schon zu Beginn des Jahres 2002, die Gefangenen in Afghanistan hätten "keine Rechte nach der Genfer Konvention"[6]. Ausländer im Afghanistan der Taliban galten ihm grundsätzlich als Al-Qaida-Terroristen.

Das III. Genfer Abkommen vom 12. August 1949 definiert den Begriff des Kriegsgefangenen folgendermaßen: "Angehörige der regulären Streitkräfte sowie sonstiger Milizen und Freiwilligenkorps einschließlich organisierter Widerstandsbewegungen", aber auch "in Gefangenschaft geratene Zivilpersonen, die beim Herannahen des Feindes zu den Waffen gegriffen haben" (Artikel 4). Demnach waren die Taliban Teil der regulären Streitkräfte, mindestens aber Milizen oder Freiwilligenarmeen i.S. der III. Genfer Konvention. Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) sah sich daher nur zu bald veranlaßt, die USA daran zu erinnern, daß von jeder Person, die im Zuges eines bewaffneten Konflikts gefangengenommen wird, vermutet werden muß, daß sie Kriegsgefangener ist, bis ein zuständiges Gericht das Gegenteil feststellt.[7] Das IKRK betonte dabei, daß dies grundsätzlich sowohl für die Taliban wie für Al Qaida-Mitglieder gelte. Die Genfer Konvention gelte für alle Gefangenen, in Afghanistan ebenso wie auf Guantanamo.[8]

Bush reagierte auf die Kritik, indem er zwar den Taliban einen gewissen Mindestschutz versprach, wenngleich nicht die vollen Rechte von Kriegsgefangenen, aber nicht den weiter rechtlos gestellten Al-Qaida Kämpfern ( als solche werden in der Regel auch alle in Afghanistan aufgegriffenen Ausländer bezeichnet), die allem Anschein nach sogar verbündeten Milizen zur Auftragsfolter übergeben werden. Angemerkt sei hier, daß die Bundesregierung bis jetzt keinerlei Erklärung dazu abgegeben hat, ob ihre an den Kämpfen teilnehmenden Krisenspezialkräfte Gefangene gemacht haben und was gegebenenfalls aus den Gefangenen geworden ist. Auch die Übergabe von Gefangenen an die US-Streitkräfte wäre unter den gegebenen Bedingungen ein Verstoß gegen die Genfer Konvention.

Die Internationale Juristenkommission bezeichnete die Position der US-Regierung als juristisch inkorrekt: "Nur ein amerikanisches Gericht, nicht die Administration, hat die legale Kompetenz, darüber zu entscheiden", welchen Häftlingen der Status von Kriegsgefangenen zukommt. Dies entspräche den Regeln der Genfer Konvention. Im Zusatzprotokoll und zwar in Art. 45 Abs. 2, heißt es: "Wer in die Gewalt einer gegnerischen Partei geraten ist, nicht als Kriegsgefangener in Gewahrsam gehalten wird und von dieser Partei wegen einer im Zusammenhang mit den Feindseligkeiten begangenen Straftat gerichtlich verfolgt werden soll, ist berechtigt, sich vor einem ordentlichen Gericht auf seinen Status als Kriegsgefangener zu berufen und eine diesbezügliche Entscheidung des Gerichts herbeizuführen."[9]

Da die US-Regierung den Gefangenen dieses Recht weiterhin verweigert, verletzt sie gemäß den Artikeln 84, 105 und 130 der III. Konvention das Recht der Gefangenen auf ein faires Verfahren und somit die Genfer Konvention in besonders schwerer Weise. Dies wird im Statut des internationalen Strafgerichtshofes als Kriegsverbrechen definiert. Der ehemalige US-Justizminister Ramsey Clark fordert deshalb, die Gefangenen ordentlichen Gerichten zu übergeben. Vergebens.

Die US-Regierung insistiert darauf, die Gefangenen vor Sondermilitärgerichte zu stellen, die in nicht-öffentlichen Verhandlungen ohne die Verfahrensstandards ordentlicher Gerichte arbeiten sollen. Ein klarer Verstoß gegen die Menschenrechte und gegen die Resolution 1368 (2001) vom 12. September 2001 des UN-Sicherheitsrates, die fordert, "die Täter, die Organisationen und Unterstützer dieser terroristischen Anschläge vor Gericht zu bringen". Das meint selbstverständlich ein ordentliches Gericht mit allen rechtsstaatlichen Verfahrensgarantien.

Hier ist auch der Hinweis angebracht, daß der Aufruf von US-Präsident Bush, Osama Bin Laden tot oder lebendig beizubringen, diesen höchst offiziell rechtlos stellt. Dies ist der Aufruf zu Lynchjustiz - außerhalb jeder zivilisierten Rechtstradition.

Es nimmt bei dieser Sachlage nicht wunder, daß der Sonderbotschafter der USA für Kriegsverbrecherprozesse, Pierre-Richard Prosper, inzwischen die Revision der vier Genfer Konventionen fordert: "Der Krieg gegen den Terror ist eine neue Art von Krieg, der nicht voraussehbar war, als die Genfer Konventionen ausgehandelt und unterzeichnet wurden". Und: "Wir sollten alle internationalen Dokumente prüfen, ob sie mit dem derzeitigen Moment der Geschichte vereinbar sind". Die Genfer Konventionen seien zwar noch für Kriege zwischen souveränen Staaten wichtig, taugten aber nicht für den Kampf gegen den internationalen Terrorismus[10]. Die USA können sich der Geltung der Genfer Konventionen jedoch nicht einfach entziehen. Ihre Revision ist nur möglich, wenn sie von einer Zwei-Drittel-Mehrheit der 190 Unterzeichnerstaaten gebilligt wird.

Im jüngsten Krieg gegen den Irak berief sich die US-Regierung auf die Genfer Konvention. Photos von verängstigten amerikanischen Kriegsgefangenen wurden mit wütenden Protesten gekontert. Rumsfeld erinnerte daran, daß die Genfer Konvention die entwürdigende Zurschaustellung von Kriegsgefangenen untersagt.

Die jetzt veröffentlichten Bilder aus dem Folterzentrum in Abu Ghraib belegen trotz aller Dementis der US-Regierung, daß die US-Armee auch im Irak systematisch und routinemäßig die eigenen Dienstvorschriften und die Genfer Konventionen mißachtet.

Der Untersuchungsbericht des US-Generals Taguba läßt kaum einen anderen Schluß zu[11]. Die beteiligten Soldaten hatten so wenig Unrechtsbewußtsein, daß sie selbst die Folterphotos fertigten und verbreiteten. Dazu mag beigetragen haben, daß die Armeeführung alles andere als Eifer zeigte, Foltermeldungen auf den Grund zu gehen, obwohl es in den sieben Monaten, in denen General Karpinski das Gefängnis leitete, mindestens ein Dutzend Vorfälle gab, die von Offizieren der Militärpolizei untersucht wurden, einschließlich solcher mit Todesfällen.

Der Bericht General Tagubas belegt weiter, daß buchstäblich zahllose Zivilisten (zahllos, weil selbst die genaue Zahl der Häftlinge nicht zu ermitteln war und die Gründe für deren Inhaftierung teilweise nicht bekannt waren) ohne jede zeitliche Begrenzung in Haft gehalten wurden, ohne jede Chance, eine gerichtliche Entscheidung über die Fortdauer der Haft herbeizuführen. General Taguba schätzte in seinem Bericht, daß nicht einmal 40 % der Häftlinge "gefährlich" waren. Zivilisten dürfen nach der Genfer Konvention aber nur inhaftiert werden, wenn von ihnen eine Gefahr ausgeht. Dennoch entschied die Militärpolizei, sie weiter in Haft zu behalten.

Es spricht Bände, daß General Karpinski durch den früheren Leiter des Gefangenenlagers in Guantanamo abgelöst wurde. Dies mag ein Indiz dafür sein, daß die US-Armee sich künftig vorsichtiger verhält, nachdem der Folterskandal das Renommee der Vereinigten Staaten als Hüterin der Menschen- und Freiheitsrechte weltweit erschüttert hat. Es ist zugleich ein Indiz dafür, daß die Haltung der US-Regierung selbst das Problem ist.

Es ist eine alte Erkenntnis, daß die Außenpolitik eines Landes immer auch geprägt wird durch die Innenpolitik eines Landes. Das gilt aber auch umgekehrt. Die Außenpolitik findet immer auch ihre Entsprechung im Innern. Die Mißachtung der Menschenrechte in der Außenpolitik findet ihr Pendant in der Aushöhlung und Beseitigung demokratischer Freiheitsrechte im Innern.

So berichten sehr viele der Hunderte von Muslimen, die nach dem 11. September in den USA inhaftiert wurden, ähnlich brutal wie die Häftlinge in Abu Ghraib behandelt worden zu sein. Auch in den USA selbst wurden angebliche Terrorverdächtige zusammengeschlagen, nackt gegen Wände geworfen und entwürdigenden "Leibesvisitationen" unterworfen und dazu als "Terroristen", "Killer" und "muslimische Bastarde" beschimpft. Auch von Todesdrohungen wurden berichtet. So wurde einem Häftling eine Pistole an den Kopf gehalten. Die Häftlinge durften im Gefängnis ihre Religion nicht ausüben, erhielten wenig zu essen etc. 84 Muslime wurden in Einzelhaft gehalten. Es gab über 1000 Beschwerden von Betroffenen. Bereits im Dezember 2003 tauchten in den Vereinigten Staaten anläßlich einer offiziellen Untersuchung Hunderte Video-Bänder auf, die u.a. zeigten, wie ein Wärter die Köpfe von Häftlingen immer wieder gegen eine Wand schlug, an der ein T-Shirt mit blutbeflecktem Sternenbanner hing. Der Spiegel-Korrespondent Marc Pitzke berichtet, daß die Menschenrechtsabteilung des Justizministeriums bis jetzt die Einleitung von Ermittlungsverfahren abgelehnt hat und US-Vizejustizminister Larry Thompson die Behandlung der muslimischen Gefangenen verteidigte. So etwas sei angesichts des "enormen Drucks" und der "Hunderten neuen Umstände" in den Wochen nach den Terrorakten von 2001 nur verständlich.[12]

Das Verständnis der politischen Führung der USA für Folterpraktiken ist freilich wenig erstaunlich. Tatsächlich werden auch im Strafvollzug der Vereinigten Staaten Menschenrechte fast schon routinemäßig mißachtet. Ein großer Teil wenigstens der massenmedialen Öffentlichkeit scheint dies für ganz normal oder sogar für pädagogisch erwünscht zu halten und erregt sich allem Anschein nach nur über besonders krasse, sadistische Auswüchse. Die Haltung von Gefangenen in offenen Drahtkäfigen ist allem Anschein nach allgemein akzeptiert. Die katastrophalen Zustände in den US-Gefängnissen werden dadurch verschlimmert, daß immer mehr Amerikaner die Gefängnisse bevölkern. Die Zahl der Häftlinge hat sich in den letzten 25 Jahren vervierfacht. Das ohnehin schlecht bezahlte und nicht ausreichende Personal wird z.T. durch unqualifiziertes Wachpersonal privater Firmen ersetzt. In den Gefängnissen kommt es immer häufiger zu gewaltsamen Übergriffen des Wachpersonals.

Es ist deshalb nicht verwunderlich, daß eine ganze Reihe der US-Folterer im Irak zuvor im amerikanischen Strafvollzug arbeiteten. So wurde das Personal in Abu Ghraib von Lane McCotter ausgebildet, einem früheren Direktor eines Gefängnisses im US-Bundesstaat Utah. Er hatte 1997 seinen Posten verloren, als bekannt geworden war, daß ein kranker Häftling nach sechzehnstündigen Quälereien durch das Wachpersonal nackt in seiner Zelle gestorben war. Derselbe McCotter wurde danach als Manager für ein privates Gefängnisunternehmen tätig, gegen das wegen mangelnder medizinischer Versorgung von Häftlingen Untersuchungen laufen.[13]

Es ist danach kaum möglich, die bekannt gewordenen Folterungen im sogenannten Krieg gegen den Terror und im Irak als Unfälle und unplanbare und in gewissem Sinne unvermeidbare, auf individuelles Versagen rückführbare Auswüchse zurückzuführen.

Daß Bush am 5. Mai im US-finanzierten arabischsprachigen Propagandasender Al Hurra erklärte, "Was in diesem Gefängnis geschah, repräsentiert nicht das Amerika, das ich kenne. Das Amerika, das ich kenne, ist ein mitfühlendes Land, das die Freiheit liebt", stellt alle Tatsachen auf den Kopf: Bush, unter dessen Amtszeit als Gouverneur von Texas die texanischen Gefängnisse wegen massiver Mißstände unter US-Bundesaufsicht gestellt wurden, ist mit seiner Regierung direkt für die Mißachtung der Menschenrechte und der Genfer Konvention durch die US-Armee verantwortlich. Er steht für die Schaffung eines politischen Klimas, das jeden von der US-Regierung so genannten Feind außerhalb jeder Rechtsordnung stellt und damit das Amerika, das er kennen will, von den Beschränkungen befreit, die die Menschenrechte jedem auferlegen, der für Freiheitsrechte kämpfen will. Seine Regierung führt nicht nur in Afghanistan, nicht nur im Irak und anderswo, sondern auch in den USA selbst einen Feldzug gegen die grundlegendsten Menschenrechte. Es ist deshalb höchste Zeit, die Regierung Bush international zu ächten.

Strausberg, 01.06.2004


[1]abgedruckt in Sartorius II, Nr. 19
[2]Artikel 2 Absatz 2 der UN-Konvention zur Verhütung von Folter, in: Sartorius II, Nr. 22
[3]ebenda, Art. 3 Abs. 3
[4]ebenda, Art. 10
[5]Art. 3 Nr. 1b des IV. Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten, in: Sartorius II, Nr. 54
[6]vgl. die Washington Post vom 05.05.2004
[7]vgl. Le Monde, 11.02.2002
[8]vgl. die SZ vom 09./10.02.2002.
[9]Zusatzprotokoll zu den Genfer Abkommen vom 12. August 1949 über den Schutz der Opfer internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll I), in: Sartorius II, Nr. 54 a
[10]Frankfurter Rundschau, 23.02.2002.
[11]vgl. Seymour M. Hersh: Torture at Abu Ghraib, in: http://newyorker.com/printable/?fact/040510fa_fact, 04.05.2004
[12]alle Angaben aus dem Bericht von Marc Pitzke: "Willkommen in der Hölle". Häftlingsmißbrauch in den USA. In: http://www.spiegel.depolitik ausland/0,1518,300777,00.html
[13]vgl. Knut Mellenthin: Nicht nur im Irak. Mißhandlungen und Folter von Gefangenen sind auch in den USA und in US-Gefängnissen in anderen Ländern gängige Praxis. In: junge welt v. 11.05.2004