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Angriff auf die Gaza-Hilfsflotte:

Israelische Propagandalügen

Typische Notwehrsituation im von Israel besetzten Palästina

1. “Israel hat in Notwehr gehandelt”

Es hat keinen Angriff der Gaza-Solidaritätsflotte auf Israel gegeben. Die völlig unbewaffnete Flotte befand sich in internationalen Gewässern. An Bord befanden sich keine Waffen. Die Aktivisten auf der Mavi Marmara und allen anderen Schiffen hatten nicht entfernt die Absicht, eine Konfrontation mit der israelischen Marine herbeizuführen. Sie waren auf dem direkten Weg nach Gaza und wollten im Gegenteil einer Konfrontation aus dem Wege gehen. Der irische Außenminister Michael Martin erklärte: ”Diese Bürger sind nicht nach Israel eingedrungen; wesentlich ist, daß sie in internationalen Gewässern gekidnapped, nach Israel verschleppt wurden und von ihnen gefordert wurde, Dokumente mit der Erklärung zu unterzeichnen, sie seien illegal eingedrungen.” Viele der Gefangenen wurden mißhandelt und gefoltert.

Tatsächlich hat die israelische Kriegsmarine mit mehreren Schiffen den Gaza-Hilfskonvoi eingekreist, angegriffen und von Hubschraubern aus mit scharfer Munition beschossen und geentert. Schon bevor der erste israelische Soldat auf das Deck des türkischen Fährschiffes Mavi Marmara sprang, waren dort zwei Menschen dem israelischen Terrorangriff zum Opfer gefallen, wie auf dem Video zu sehen ist, das die Opfer des israelischen Angriffs noch senden konnten, bevor sie überwältigt wurden. Die Mavi Marmara hatte zu diesem Zeitpunkt bereits eine weiße Flagge gehißt. Es gab keine israelische Notwehrsituation.

An dieser Bewertung ändert das Propagandavideo der israelischen Marine nichts. Provozierte Notwehr ist keine Notwehr. Weiter ist nicht klar, wo und wann das Video aufgenommen wurde, wie es bearbeitet wurde und weshalb es weder den Beginn noch das Ende des vorgeblichen Terrorangriffs der Schiffspassagiere zeigt. Darüberhinaus begründen auch die Vernichtung und der Diebstahl und Raub von Filmmaterial, Fotoapparaten und Handys die Vermutung, daß das von der israelischen Propagandamaschinerie veröffentlichte Material nicht den tatsächlichen Ablauf der Ereignisse zeigt.

2. “Die Gaza-Helfer haben angefangen”

Der israelische Kriegsminister Ehud Barak macht die Organisatoren des Hilfskonvois für die Gewalt verantwortlich. Sein Stellvertreter Danny Ayalon erklärte auf einer Pressekonferenz: “Die Organisatoren wollten Gewalt, ihre Methode war Gewalt und unglücklicherweise endeten die Ereignisse gewaltsam.”

Die Organisatoren haben vor der Abfahrt der Schiffe diese mehrfach auf Waffen untersuchen lassen. Die Unterstellung, die Organisatoren hätten ohne Waffen einen Angriff auf Israel und seine Marine geplant, sollte eigentlich selbst die Intelligenz der dümmsten bürgerlichen Medienvertreter beleidigen. Das hält viele dieser Berichterstatter jedoch nicht davon ab, sich diese Propaganda zu eigen zu machen.

Die Behauptung der israelischen Propaganda, daß einige der Gazahelfer an Bord mit Holzlatten oder bloßen Händen dem israelischen Militär aktiv entgegengetreten sind, beweist keinen Angriff der Gazahelfer auf die israelische Armee und belegt schon gar keine Notwehrsituation der Israelis. Wenn überhaupt, belegt sie die Notwehrsituation der Opfer des israelischen Terrors. Die Behauptung eines israelischen Militärsprechers, Schußwaffen seien erst eingesetzt worden, als deutlich gewesen sei, daß Passagiere des Schiffes über Schußwaffen verfügten, wird bereits dadurch widerlegt, daß die israelische Armee keinerlei vorgeblich bei den Passagieren beschlagnahmte Schußwaffen präsentieren konnte.

Selbst dann, wenn man die Schutzbehauptung akzeptierte, daß der israelische Angriff auf den Solidaritätskonvoi rechtmäßig gewesen sei, läge keine Notwehr vor. Ein Notwehrrecht beinhaltet grundsätzlich nur das Recht zu Maßnahmen, die erforderlich sind, um einen gegenwärtigen Angriff zu stoppen. Er berechtigt nicht, ein Massaker anzurichten. Amnesty International nahm daher so Stellung:

"Israel sagt, seine Streitkräfte hätten zur Selbstverteidigung gehandelt, weil sie angeblich von den Protestierenden angegriffen worden seien. Es ist jedoch nicht glaubwürdig, daß dies das Niveau der tödlichen Gewalt rechtfertigt. Diese stand allem Anschein nach in keinem Verhältnis zu irgendeiner gegebenen Gefahr”.

3. “Es gibt keinen Grund, die Blockade Gazas zu durchbrechen. Diese richte sich nur gegen Waffenlieferungen nach Gaza.”

Avigdor Lieberman, der Rechtsaußen im ohnehin rechtsgerichteten Kabinett und die Botschaften Israels verbreiten diese Behauptung. Tatsache ist jedoch, daß die UNRWA, das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen, festgestellt hat, daß die Bevölkerung des Gazastreifens nur 25 % der benötigten Importe erhält. Das Wirtschaftsleben im Gazazstreifen ist praktisch zum Erliegen gekommen. Die Betriebe sind sowohl von Zulieferungen wie von Kunden abgeschnitten. Landwirtschaftliche Exporte sind nicht mehr möglich. 60 % der Kinder sind unterernährt. Arbeitslosigkeit ist zum Normalzustand geworden. Es fehlt Schulmaterial, es fehlen Medikamente, medizinische Geräte, etc. Da Baumaterial unter dem Vorwand, Zement könne für den Bunkerbau verwendet werden, von Israel zurückgehalten wird, sind viele der Opfer der israelischen Bombardierungen vom Januar 2009 immer noch obdachlos.

Obwohl sich Israel im Osloer Abkommen verpflichtet hatte, einen Hafenausbau zur Schaffung eines Tiefwasserhafens und einen internationalen Flughafen zuzulassen, greift die israelische Marine selbst kleinste Fischkutter an.

Der Kampf gegen die völkerrechtswidrige Blockade des Gazastreifens ist schon aus elementaren humanitären Gründen legitim.

4. “Israel hat das Recht zu wissen, ob Waffen eingeschmuggelt werden” (US-Vizepräsident Joe Biden) — und daher zu Kontrollen von Schiffen

Er begründet dies mit einem angeblichen Kriegszustand Israels mit der Hamas. Die These vom Kriegszustand ist bereits eine Wahnvorstellung. Die Hamas ist kein Völkerrechtssubjekt. Aber selbst wenn sie real wäre, folgte aus ihr kein Kontrollrecht über Schiffe unter fremder Flagge, die sich auf hoher See befinden. Er setzt sich damit auch in Gegensatz zur offiziellen Position der US-Regierung, die diese aufgrund des internationalen Drucks und der Empörung sich im UN-Sicherheitsrat genötigt sah zu vertreten. Mit Völkerrecht hat diese Position nichts zu tun.

In Artikel 89 der Seerechtskonvention der Vereinten Nationen heißt es: “Kein Staat darf den Anspruch erheben, irgendeinen Teil der Hohen See seiner Souveränität zu unterstellen.” Nach Art. 94 des Seerechtsübereinkommens wird die Hoheitsgewalt und die Kontrolle von Schiffen ausschließlich durch den Staat ausgeübt, unter dessen Flagge ein Schiff fährt. Das Aufbringen von Schiffen durch die Kriegsmarine eines anderen Staates ohne die Zustimmung des Flaggenstaates ist ein kriegerischer Akt gegen den Flaggenstaat des Schiffes und ein eindeutiger Verstoß gegen das Völkerrecht. Es ist, nebenbei bemerkt, aus völkerrechtlicher Sicht kein Akt der Piraterie, weil Piraterie gemäß Seerechtskonvention nur von nichtstaatlichen Schiffen aus begangen werden kann.

Bemerkenswert in diesem Zusammenhang: Die Marmara hat zwar türkische Eigner, fuhr aber seit wenigen Wochen unter der Flagge der Komoren. Damit war die israelische Regierung der Gefahr enthoben worden, zur Wahrung der Blockade einen NATO-Staat angreifen zu müssen (der NATO-Vertrag sieht in einem solchen Fall die Verpflichtung der NATO zur Verteidigung des angegriffenen NATO-Mitglieds vor). Gleichzeitig hat die türkische AKP-Regierung verhindert, dass 15 AKP-Abgeordnete mitfuhren. Es stellt sich so die Frage: Was wusste oder ahnte Erdogan im Vorfeld und was sprach er hinter den Kulissen ab?

5. “Die Blockade des Gazastreifens ist völkerrechtlich legitimiert”

Obwohl sich die israelischen Truppen unter beachtlichem Propagandagetöse aus dem Gazatreifen selbst zurückgezogen haben, wird dieser nach wie vor, zu Wasser, zu Lande (gemeinsam mit Ägypten) und in der Luft von Israel militärisch kontrolliert. Entsprechend den Genfer Konventionen ist Israel daher völkerrechtlich nach wie vor für die ausreichende Versorgung der Zivilbevölkerung verantwortlich. Die Blockade ist somit völkerrechtswidrig. Sie wurde jetzt auch vom Sicherheitsrat der Vereinten Nationen ausdrücklich verurteilt. Der Generalsekretär der Vereinten Nationen, Ban Ki Mun, forderte Israel auf, sie zu beenden.

Wenig beachtet ist übrigens die von Israel seit Jahrzehnten mißachtete Resolution 242 des UN-Sicherheitsrats vom 22. November 1967. Diese sollte seitens der UNO die Grundlage für eine Friedenslösung schaffen. In ihr wurde von Israel der Rückzug aus den im 6-Tage-Krieg von 1967 besetzten Gebieten gefordert. Dazu gehörte gemäß Art. 2 a) der Resolution die Forderung nach einer Garantie der Freiheit des Schiffsverkehrs in den internationalen Gewässern der Region. Die Blockade ist auch aus diesem Grund völkerrechtswidrig.

Die jüngste Stellungnahme des UN-Sicherheitsrats ist auf Seiten der führenden westlichen Mächte ein kleiner Schritt nach vorn, aber alles andere als humanitär motiviert. Der stellvertretende UN-Sekretär für allgemeine politische Angelegenheiten, der Argentinier Oscar Fernandez Taranco, nannte die Blockade “kontraproduktiv”.

Das wirkliche Ziel der Blockade bestand immer darin, die Bevölkerung des Gazastreifens so unter Druck zu setzen, daß sie die 2006 mit großer Mehrheit gewählte Hamas-Führung zum Teufel jagt. Dieses Kalkül ging nicht auf. Dementsprechend forderte der neue britische Premierminister David Cameron:

"Freunde Israels, und ich zähle mich zu diesen Freunden, sollten den Israelis sagen, daß die Blockade den Griff von Hamas über die Wirtschaft und Gaza tatsächlich stärkt. Ihre Aufhebung liegt daher in ihrem ureigensten Interesse.”

6. “Präventives Notwehrrecht”

Der israelische Ministerpräsident Netanjahu beruft sich angesichts dieser Forderungen auf eine herbeiphantasiertes präventives Notwehrrecht Israels. Er erklärte, ein sofortiges Ende der Blockade würde den von der Hamas kontrollierten Küstenstreifen in eine Abschußbasis für iranische Raketen verwandeln. Diese würden dann nicht nur Israel, sondern auch Europa bedrohen. Politik oder Psychiatrie - das ist hier die Frage.

Dieter Elken, 03.06.2010

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